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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Bader Marketing – Florian Bader Schanz 3, 6632 Ehrwald, Tirol, Österreich · Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote zwischen Bader Marketing, Inhaber Florian Bader, Schanz 3, 6632 Ehrwald, Tirol (nachfolgend „Agentur“ oder „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“). 1.2 Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist nicht Gegenstand dieser AGB. Der Kunde bestätigt mit Vertragsabschluss, dass er als Unternehmer handelt. 1.3 Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt. 1.4 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf. § 2 Leistungsumfang 2.1 Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich Marketing, insbesondere: • Konzeption und Produktion von Foto- und Videoinhalten (Recruiting-Videos, Imagevideos, Content für Social Media); • Planung, Erstellung und Betreuung von Werbekampagnen auf sozialen Netzwerken (insbesondere Meta/Facebook, Instagram); • Erstellung von Karriereseiten, Landingpages und digitalen Bewerbungsprozessen; • Beratung im Bereich Online- und Videomarketing sowie Mitarbeiter- und Kundengewinnung. 2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung bzw. dem individuellen Vertrag. Diese gehen im Einzelfall diesen AGB vor. 2.3 Die Agentur schuldet die sorgfältige und fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen (Dienstleistung), jedoch – soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert – keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere übernimmt die Agentur keine Gewähr für eine bestimmte Anzahl an Anfragen, Bewerbungen, Einstellungen, Reichweiten, Klicks oder Umsätzen. Angaben zu Ergebnissen früherer Projekte (Referenzen, Fallstudien) sind unverbindliche Erfahrungswerte und stellen keine Zusicherung dar. 2.4 Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erbringung ihrer Leistungen geeigneter Dritter (Subunternehmer, Freelancer, Dienstleister) zu bedienen. § 3 Mitwirkungspflichten des Kunden 3.1 Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere Zugänge zu Werbekonten (z. B. Meta Business Manager), Firmenlogos, Bildmaterial, Texte und inhaltliche Vorgaben. 3.2 Der Kunde stellt sicher, dass er an sämtlichen von ihm bereitgestellten Materialien (Logos, Bilder, Texte, Marken etc.) über die erforderlichen Rechte verfügt und deren Nutzung durch die Agentur keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt die Agentur diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter frei (siehe auch § 9). 3.3 Bei Foto- und Videoproduktionen sorgt der Kunde dafür, dass alle abgebildeten Personen (insbesondere Mitarbeiter) mit den Aufnahmen und deren Verwendung einverstanden sind und die erforderlichen Einwilligungen (insbesondere nach DSGVO und § 78 UrhG – Recht am eigenen Bild) vorliegen. Der Kunde ist für die Einholung dieser Einwilligungen bei seinen Mitarbeitern verantwortlich. 3.4 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Termine und Fristen angemessen. Dadurch entstehende Mehraufwände und Kosten (z. B. Wartezeiten, verschobene Drehtermine) kann die Agentur gesondert in Rechnung stellen. § 4 Freigabeprozess 4.1 Vor der Veröffentlichung bzw. Schaltung von Inhalten (insbesondere Videos und Werbeanzeigen) legt die Agentur dem Kunden diese zur Freigabe vor. 4.2 Der Kunde prüft die vorgelegten Inhalte unverzüglich und erteilt die Freigabe oder teilt Änderungswünsche in Textform (z. B. E-Mail, Messenger) mit. Erfolgt innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Vorlage keine Rückmeldung, gilt der jeweilige Inhalt als freigegeben. 4.3 Mit Erteilung der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und Zulässigkeit der freigegebenen Inhalte. Nachträgliche Änderungswünsche nach erfolgter Freigabe können als zusätzlicher Aufwand gesondert verrechnet werden. § 5 Nennung als Referenz / Verwendung im Marketing der Agentur 5.1 Der Kunde räumt der Agentur mit Vertragsabschluss das Recht ein, ihn als Referenzkunden zu nennen und die im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten oder entstandenen Inhalte für die Eigenwerbung der Agentur zu verwenden. Dies umfasst insbesondere: • die Nennung des Kundennamens sowie die Verwendung des Firmenlogos des Kunden; • die Verwendung von im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Bild- und Videoaufnahmen; • die Darstellung von (auch anonymisierten) Projektergebnissen und Fallstudien. 5.2 Diese Verwendung darf über sämtliche Kanäle der Agentur erfolgen, insbesondere über die Website, Social-Media-Profile (z. B. Instagram, Facebook, YouTube, TikTok, LinkedIn), Präsentationen, Werbeanzeigen sowie sonstige Werbe- und Vertriebsmaterialien. 5.3 Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf hat in Textform (z. B. E-Mail) zu erfolgen. Ab Zugang des Widerrufs verwendet die Agentur die betreffenden Inhalte nicht mehr für neue Marketingmaßnahmen und nimmt sie – soweit ihr technisch und mit zumutbarem Aufwand möglich – innerhalb angemessener Frist von ihren eigenen Kanälen. 5.4 Der Widerruf lässt bereits laufende oder geschaltete Maßnahmen unberührt: Inhalte, die zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits veröffentlicht, geschaltet oder in Umlauf gebracht wurden (insbesondere laufende Werbekampagnen, bereits verbreitete Beiträge, bereits gedruckte oder verteilte Materialien), dürfen bis zu ihrem regulären Ende weiterlaufen bzw. bestehen bleiben. Eine Verpflichtung zur Entfernung bereits von Dritten geteilter, kopierter oder anderweitig verbreiteter Inhalte besteht nicht. 5.5 Für die Nennung als Referenz und die Verwendung nach diesem Paragraphen steht dem Kunden kein gesondertes Entgelt zu. § 6 Nutzungs- und Verwertungsrechte, Eigentum an den Produktionen 6.1 Sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Werke und Materialien – insbesondere Videos, Rohaufnahmen, Fotos, Grafiken, Konzepte, Skripte, Schnittfassungen und sonstige Produktionen (nachfolgend „Werke“) – verbleiben im Eigentum der Agentur bzw. beim jeweiligen Rechteinhaber. Der Agentur stehen sämtliche Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Werken zu, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. 6.2 In den Werken enthaltene Rechte Dritter – insbesondere Musiklizenzen, Stock-Material, Bildrechte, Schriften und sonstige lizenzierte Inhalte – werden von der Agentur für den vereinbarten Verwendungszweck lizenziert. Diese Lizenzen verbleiben bei der Agentur bzw. dem jeweiligen Lizenzgeber. Eine Übertragung dieser Lizenzen auf den Kunden erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Kunde erwirbt insbesondere kein Recht, verwendete Musik, Stock-Inhalte oder sonstige lizenzierte Bestandteile losgelöst von der vereinbarten Verwendung zu nutzen. 6.3 Der Kunde erhält an den fertiggestellten und vollständig bezahlten Werken ein einfaches (nicht ausschließliches), zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck (insbesondere die jeweilige Werbekampagne sowie die eigene Unternehmenskommunikation). Sofern nichts anderes vereinbart ist, umfasst dieses Nutzungsrecht nicht das Recht zur Bearbeitung, Umgestaltung, Weiterlizenzierung oder Übertragung an Dritte. 6.4 Die Herausgabe von Rohmaterial, Projektdateien (z. B. Schnittprojekte) oder unbearbeiteten Aufnahmen ist nicht geschuldet und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung sowie ggf. einer gesonderten Vergütung. 6.5 Die Einräumung sämtlicher Nutzungsrechte an den Kunden steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der hierfür geschuldeten Vergütung. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt jede Nutzung der Werke durch den Kunden nur widerruflich gestattet. 6.6 Die Agentur ist berechtigt, in den Werken in üblichem Umfang auf ihre Urheberschaft hinzuweisen (z. B. durch einen dezenten Hinweis oder Nennung), soweit dies den Verwendungszweck nicht wesentlich beeinträchtigt. § 7 Werbekampagnen und Werbebudget (Ad-Spend) 7.1 Das für die Schaltung von Werbeanzeigen auf Plattformen wie Meta (Facebook/Instagram) erforderliche Werbebudget (Ad-Spend) wird vom Kunden direkt an die jeweilige Plattform bezahlt. Das Werbebudget ist nicht Bestandteil der Vergütung der Agentur und wird von der Agentur nicht verauslagt oder weiterverrechnet, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. 7.2 Der Kunde ist für die Hinterlegung einer gültigen Zahlungsmethode im jeweiligen Werbekonto sowie für eine ausreichende Deckung verantwortlich. Die Höhe des Werbebudgets wird gemeinsam abgestimmt; die Empfehlung eines Budgets durch die Agentur stellt keine Erfolgszusage dar. 7.3 Die Agentur hat keinen Einfluss auf Entscheidungen, Richtlinien, Ablehnungen, Sperren, Preisgestaltung oder technische Verfügbarkeit der Werbeplattformen. Ablehnungen von Anzeigen oder Konto-Sperren durch die Plattform liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur und begründen keine Haftung der Agentur. § 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen 8.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 8.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen der Agentur innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. 8.3 Die Agentur ist berechtigt, Teil- oder Vorauszahlungen zu verlangen, insbesondere vor Beginn der Produktion. Bei laufenden (monatlichen) Leistungen erfolgt die Verrechnung im vereinbarten Intervall. 8.4 Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB) sowie den Ersatz notwendiger Betreibungs- und Inkassokosten zu verlangen. Die Agentur ist zudem berechtigt, laufende Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen. 8.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. § 9 Verantwortlichkeit für Inhalte und Freistellung 9.1 Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Inhalte und für die von ihm freigegebenen Kampagnen und Aussagen inhaltlich verantwortlich. Er stellt sicher, dass diese nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Datenschutzrecht) verstoßen. 9.2 Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Nutzung von Inhalten, Marken, Materialien oder Aussagen resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. § 10 Gewährleistung 10.1 Die Agentur erbringt ihre Leistungen fachgerecht und sorgfältig. Der Kunde hat offenkundige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben (7) Tagen nach Leistungserbringung bzw. Vorlage, in Textform zu rügen. 10.2 Im Fall eines berechtigten und rechtzeitig gerügten Mangels hat die Agentur das Recht, innerhalb angemessener Frist nachzubessern (Verbesserung). Erst wenn eine Verbesserung fehlschlägt, unmöglich oder unverhältnismäßig ist, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe zu. 10.3 Geringfügige, den vereinbarten Zweck nicht wesentlich beeinträchtigende Abweichungen (z. B. im Rahmen kreativer Gestaltung) stellen keinen Mangel dar. Kreative Leistungen unterliegen dem Gestaltungsspielraum der Agentur; subjektive Geschmacksurteile begründen keinen Gewährleistungsanspruch. § 11 Haftung 11.1 Die Agentur haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 11.2 Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie ausgebliebene wirtschaftliche Erfolge (z. B. nicht erzielte Anfragen, Bewerbungen oder Umsätze) ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. 11.3 Soweit die Haftung der Agentur dem Grunde nach besteht, ist sie der Höhe nach mit dem Auftragswert des betroffenen Projekts (bei Dauerschuldverhältnissen mit dem Auftragsvolumen der letzten zwölf Monate) begrenzt. 11.4 Die Agentur haftet nicht für Störungen, Ausfälle, Änderungen oder Entscheidungen dritter Plattformen und Dienste (z. B. Meta, Google, Hosting-Anbieter), die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. 11.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Agentur. § 12 Vertragsdauer und Kündigung 12.1 Einmalige Projekte (z. B. eine einzelne Videoproduktion) enden mit vollständiger Erbringung und Bezahlung der vereinbarten Leistung. 12.2 Dauerschuldverhältnisse (z. B. laufende Kampagnenbetreuung) laufen für die vereinbarte Laufzeit. Ist keine Laufzeit vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. 12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund für die Agentur liegt insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung sowie bei nachhaltiger Verletzung der Mitwirkungspflichten vor. 12.4 Bereits erbrachte Leistungen sind im Fall einer Kündigung anteilig zu vergüten. § 13 Datenschutz 13.1 Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und österreichisches DSG). Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung unter florian-bader.at/datenschutz zu entnehmen. 13.2 Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab. § 14 Geheimhaltung 14.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. 14.2 Die Nennung des Kunden als Referenz gemäß § 5 gilt nicht als Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht. § 15 Schlussbestimmungen 15.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie individueller Vereinbarungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses. 15.2 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). 15.3 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird das für 6632 Ehrwald sachlich zuständige Gericht vereinbart, sofern der Kunde Unternehmer ist. 15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.